Du betrachtest gerade ArbeitnehmerInnenSchutz – Teil 2

ArbeitnehmerInnenSchutz – Teil 2

12 Gefahren sind nach wie vor aktuell

Wir haben wieder schlechte und gute Nachrichten für Sie: Die schlechte Nachricht ist, dass Sie wahrscheinlich einige dieser Fehler machen. Die gute Nachricht ist, dass wir die häufigsten Verstöße, denen wir im Laufe der letzten 3 Jahren begegnet sind, in dieser Liste zusammengestellt haben, damit Sie sie in Kürze beheben können.

Gehen Sie diese Liste bitte sorgfältig durch, um festzustellen, ob Sie sich einer (oder aller) dieser Verstöße schuldig gemacht haben. So können Sie Verletzungen in den Reihen der Greenkeeper-Mannschaft sowie Strafzahlungen an die Behörden vermeiden!

  1. Schriftliche Sicherheitspläne
    Der häufigste Sicherheitsfehler, den Headgreenkeeper machen, besteht darin, keine schriftlichen Richtlinien zu potenziellen Sicherheitsproblemen zu haben. Das ArbeitnehmerInnen-Schutz-Gesetz (ASchG) verlangt schriftliche Sicherheitspläne und Sicherheitsrichtlinien zu dutzenden von Themen.
    Die am häufigsten geforderten schriftlichen Sicherheitspläne sind: Ein Gefahrenkommunikations- programm in Form der Unterweisungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sowie Betriebsanweisungen.
    Diese schriftlichen Dokumente betreffen die Kommunikation der Gefahren, welche beispielsweise Chemikalien für die Mannschaft darstellen, sowie ihr „Recht auf Kenntnisnahme“.
    Es liegt in der Verantwortung des Golfplatzmanagements und der einzelnen Greenkeeper-Mitglieder, Chemikalien sicher handzuhaben und Chemikalien- etiketten und die Sicherheitsdatenblätter (SDB) zu verstehen.
    Jedes Greenkeeper-Teammitglied sollte mit dem „Gefahrenschutzprogramm“ vertraut sein.
    Die Teammitglieder sollten dahingehend unmittelbar nach ihrer Einstellung geschult werden und danach jährlich, sobald Pläne und Unterlagen aktualisiert werden.
    Die höchsten und häufigsten behördlichen Strafgelder basieren zumeist auf einem unzureichenden oder fehlenden Gefahrenkommunikationsprogramm.
  2. Programm für persönliche
    Schutzausrüstung (PSA)
    Nachdem die potenziellen Gefahren auf dem Golfplatz identifiziert wurden, sollten die Headgreenkeeper einen schriftlichen Plan erstellen, um jeden Greenkeeper und/oder Platzarbeiter mit der für seine Aufgaben erforderlichen PSA auszustatten.
    Headgreenkeeper sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Greenkeepern und Platzarbeitern ihre PSA-Auswahl für jede Aufgabe erklärt wird. Der Plan sollte zudem die Auswahl der PSA umfassen, die jedem Mitglied richtig angepasst ist.
  3. Beatmungsprogramm
    Wenn Aufgaben auf Ihrem Golfplatz die Verwendung einer Atemschutzmaske erfordern, müssen Sie über ein schriftliches Atemschutzprogramm verfügen. Dieses Programm muss beschreiben, wie das Atemschutzgerät korrekt verwendet wird.
    Es muss den Nachweis enthalten, dass Personen, die Atemschutzgeräte verwenden, entsprechend geschult sind. Das Programm sollte auch die Notwendigkeit, Häufigkeit und den Ablauf von Atemschutz-Fit-Tests beschreiben.
  4. Notfallplan
    Obwohl es hoffentlich nie passieren wird, benötigt Ihre Crew eine schriftliche Richtlinie, was in Notfällen zu tun ist. Das ASchG verlangt, dass Sie über aktuelle und schriftliche Notfallpläne und Notfallkontakte verfügen. Die Feuerwehr verlangt einen aktuellen Brandschutzplan.

Alle Notfallpläne sollten genau darlegen, welches Protokoll für den Fall einer Verschüttung, eines Lecks, eines Feuers oder anderer Notfälle gilt.
Die Pläne sollten die Vorgehensweisen, welche die Mannschft im Notfall ergreifen muss, sowie die Ressourcen, die dem Team auf dem Golfplatz zur Verfügung stehen, detailliert beschreiben.

  1. Sicherheitstraining
    Das zweithäufigste Sicherheitsrisiko liegt in einem Mangel an regelmäßigem Sicherheitstraining. Monatliche oder maximal vierteljährliche Sicherheitsschulungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Vorschriften gemäß ASchG korrekt einhalten.
    Um zu beweisen, dass eine Schulung absolviert wurde, dokumentieren Sie wer anwesend ist, welche Themen behandelt wurden und legen den Verständnisnachweis der Crew bei. Diesen Wissensnachweis können Sie beispielsweise durch schriftliche Tests, Quizze oder Arbeitsblätter erbringen.
  2. Aufbewahrung von Kraftstoffkanistern
    Stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Kraftstoffkanister verwenden, um Kraftstoff auf Ihrem Golfplatz zu transportieren und zu lagern. Für brennbare Flüssigkeiten dürfen nur zugelassene Behälter und ortsbewegliche Tanks verwendet werden. Kunststoffdosen sind für brennbare Flüssigkeiten ungeeignet.
    Machen Sie nicht den Fehler zu denken, dass Sie keinen brennbaren Schrank brauchen, weil Sie Sicherheitsdosen haben. Gemäß der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten benötigen Sie möglicherweise beides, um brennbare Flüssigkeiten sicher zu lagern.
  3. Lagerung von Pestiziden
    Pestizide sind Gifte, daher müssen Sie bei deren Lagerung die richtigen Verfahren befolgen. Beispiele für einen schlecht verwalteten ungesicherten Lagerbereich für Pestizide wären unter anderem ein schmutziger Boden, Holzregale, kein Sprühbereich, keine oder nicht ausreichende Beschilderung, keine Augenspülung oder keine Notdusche.

Zu den ordnungsgemäßen Aufbewahrungsprotokollen für Pestizide gehören eine sekundäre Eindämmung, ein versiegelter Boden, eine dreifache Eindämmung für die gefährlichsten Substanzen sowie Metallregale. Die ordnungsgemäße Wartung Ihrer Augenspülstationen und der Notduschen ist unerlässlich, um das Risikomanagement im Zusammenhang mit Pestiziden sicherzustellen.

  1. Notausgänge
    Wenn die meisten Menschen Wartungseinrichtungen mit großen, vollständig geöffneten Schachttüren betrachten, würden sie denken, dass es kein Problem mit „Notausgängen“ gibt. Leider sind diese „Garagen- oder Schachttüren“ technisch gesehen aber keine Notausgänge. Das Öffnen dieser Türen im Notfall dauert zu lange und wird oft von Mähern und Traktoren blockiert.

Das ASchG verlangt und die Behörden wollen es sehen: einen freien Gang, der zum Notausgang führt und nicht durch Paletten, Maschinen oder andere Gegenstände verstellt ist.

  1. Lagerung von Motoröl, Treibstoff und flüssigen Chemikalien
    Motoröl, andere Schmiermittel, Treibstoff, flüssige Chemikalien etc. müssen ordnungsgemäß gelagert werden, um das Risiko von Verschüttungen und die dadurch verursachten Umweltschäden zu minimieren.
    Alle Fässer und Behälter sind auf Dichtheit zu prüfen und beschädigte entsprechend zu entsorgen. Die Flüssigkeiten müssen entsprechend gekennzeichnet sein, damit der Inhalt der Fässer sichtbar ist. Abhängig von der Gesamtmenge der von Ihnen gelagerten Mineralölprodukte (Gas, Öl, Diesel usw.) ist eine Art sekundäres Containment erforderlich. Dies kann von einer kostengünstigen sekundären Containment-Palette bis hin zu aufwändigeren Öllagerbereichen in Form von Betonplatten reichen.
    Das ASchG verlangt ein System mit Auffangwannen, in welchen die gelagerte Menge gelangen kann, wenn das Öl-, Chemikalien- oder Treibstoff-Fass undicht wird.
  2. Druckluftleitungen
    Wenn Ihre Druckluftleitungen aus PVC bestehen, ist es Zeit für eine Änderung. PVC-Druckluftleitungen sind bruchanfällig. Wenn Sie den Wechsel schrittweise vornehmen müssen, achten Sie darauf, mit denen auf Augenhöhe zu beginnen, da dies die gefährlichste Stelle ist, an der ein Riss auftreten kann. Geeignete Luftleitungen können alternativ zu PVC aus Kupfer, Aluminiumrohren oder verzinkten Rohren bestehen.
  3. Unsachgemäße Verwendung von Verlängerungskabeln und Steckdosen
    Diese unglaublich nützlichen Mehrfachstecker, die Sie überall verwenden, können erhebliche Brandgefahren darstellen. Sie sind für niedrige elektrische Lasten wie Computer und Ladegeräte ausgelegt, nicht für Geräte wie Kühlschränke und Mikrowellen. Sie sind insbesondere nicht für die Verwendung von Schleifmaschinen oder Sägen gedacht. Größere Geräte überschreiten oft die Ampere-Nenngrenze einer Steckerleiste. Wenn Sie ein flexibles Verlängerungskabel verwenden, sollte es nicht durch Wände, Fenster, Decken, Fußböden oder ähnliche Öffnungen geführt werden. Verlängerungskabel sollten nicht als dauerhafte Verkabelung verwendet werden.
  4. Aerifizieren, Arbeiten in den Sandbunkern
    Durch Covid-19 haben die FFP2-Masken schon fast traurige Berühmtheit erlangt, da sie nahezu in allen Bereichen behördlich vorgeschrieben waren (Bus, Bahn, Flugzeug, Fahrzeug mit Personenbeförderung, beim Einkauf in Geschäften des täglichen Lebens, Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten etc.).
    Greenkeeper sollten beim Aerifizieren und bei den Bunkerarbeiten bzw. allen „staubigen Angelegenheiten“ bereits seit einigen Jahren vor Covid-19 FFP2-Masken verwenden.

    Leider wurde wieder gesehen, dass das auf einigen Plätzen nach wie vor nicht der Fall ist. Es muss wiederholt werden, dass der Feinstaub von trockenem Quarzsand alveolengängig ist (Anm.: Massenanteil der Schwebstoffe bzw. luftgetragenen Partikel, der bis in die nichtciliierten Luftwege vordringt) und damit auch seitens der Europäischen Gesundheitskommission seit Dezember 2017 als krebsfördernd eingestuft wurde – wir haben darauf unter anderem anfangs 2018 aufmerksam gemacht. Wiederkehrende Informationen und Hinweise zu diesem Thema werden hoffentlich endlich zur Einhaltung der Sicherheitsvorkehrung und damit zum Tragen der FFP2-Maske bei den Aerifizier- und Bunkerarbeiten führen.

Die Liste möglicher Pannen und Fehler ist lang und wir wissen, dass Ihre Zeit als Headgreenkeeper begrenzt ist. Die 12 genannten Sicherheitsdefizite in diesem Bericht decken auch nur einige der leicht zu übersehenden Verstöße auf, welche auf Golfanlagen regelmäßig vorkommen.
Eine exakte Analyse vorhandener Sicherheitsmängel kann nur vor Ort von entsprechend geschulten Fachleuten und mit Ihnen gemeinsam durchgeführt werden.

Achten Sie auf die Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes – gemeinsam mit uns. Gerne unterstützt Sie die AGA dabei.

Für Rückfragen in diesem Zusammenhang steht
Ihnen Herr Georg Irschik zur Verfügung:

Tel: +43 676 765 43 45
Mail: info@greenkeeperverband.at
oder
Tel: +43 664 584 98 60
Mail: georg.irschik@greenrisk.eu

Printausgabe: Greenkeeper News #85 | 3/2022